„Mangels pornografischer Qualität
nicht hinreichend verdächtig“
Eine Amtsrichterin spricht Klartext und brüskiert übereifrige Staatsanwaltschaft
Der Vorwurf, Kinderpornografie herzustellen und zu verbreiten, ist gravierend. Träfe er zu, sollte schnell reagiert werden. Träfe er nicht zu, sollte auch das schnell geklärt werden, um den Betroffenen die Last des Verfahrens abzunehmen. Doch fast anderthalb Jahre arbeiteten der Autor Fabian Kaden („Davids Sommer“, „Leonardos Reise“, „Murats Traum“) und seine Männerschwarm-Verleger unter dem Damoklesschwert eines Strafverfahrens, das immerhin, von der gesellschaftlichen Ächtung einmal zu schweigen, mit einer fünfjährigen Gefängnisstrafe hätte enden können. Und das, obwohl sie sich auch nach gewissenhafter Selbstprüfung keiner Schuld, keines Versäumnisses bewusst waren.
Fabian Kadens Roman „Murats Traum“ erfülle den Straftatbestand der Kinderpornographie, so glaubt ein durch die zumeist undifferenzierte Kinderpornographie bei Männerschwarm? weiterlesen