Eine Anekdote aus der homosexuellen Buchproduktion. In einem wissenschaftlichen Sammelband wird ein Artikel über „Slash-Literatur“ erscheinen. „Slash“ bedeutet hier, dass (heterosexuelle) Frauen bekannten Filmfiguren (Harry Potter o.ä.) schwule Liebes- und Sexgeschichten andichten und das dann lustig oder geil oder beides finden. So weit, so gut, das darf man, sowohl andichten wie auch sich darüber wissenschaftlich Gedanken machen. Aber nun soll dieser Text mit Abbildungen versehen werden, Fotokollagen, die ebenfalls dem Internet entnommen sind und die Schauspieler Sean Bean und Viggo Mortensen zeigen. Der Verlag ist vorsichtig und denkt sich, na ja, vielleicht gibt es da ja Probleme mit dem Persönlichkeitsrecht, und er fragt bei der Rechtsabteilung seines Berufsverbands an, was man dort davon hält. Ich zeige die Bilder hier nicht, aber sie sind auch wirklich nicht aufregend: Auf dem einen Bild werden die Köpfe der beiden dicht beeinander gezeigt, in etwas so, als würden zwei Menschen versuchen, gleichzeitig durch ein Fenster oder in ein Buch zu schauen. Das andere Bild zeigt die beiden völlig bekleidet nebeneinander stehen und lächeln, Sean hält die Finger der einen Hand zu einem Victory-Zeichen erhoben. Über ihnen ist ein Transparent eingebaut, auf dem „VigBean-Girls unite“ steht, und Sean’s T-Shirt ist ebenfalls mit „VigBean“ (dem Kürzel für VIGgo Mortensen und Sean BEAN) beschriftet. Kein Sex, keine Erotik, zwei Männer eben. Und das teilt die Rechtsabteilung auf meine Nachfrage hin mit:
„Die Abbildungen erwecken den Eindruck, dass die beiden Schauspieler homosexuell wären; selbst wenn dies der Fall wäre, ist eine solche Darstellung/Offenlegung ohne Einverständnis der Betroffenen persönlichkeitsrechtsverletzend und somit unzulässig.“
Frage: Darf ich ein Foto veröffentlichen, das einen CSU-Politiker zeigt, der mit dem Wagen vor den Baum gefahren ist? Das Bild würde den Eindruck erwecken, der Mann sei betrunken gewesen, und selbst, wenn dies der Fall wäre, wäre eine solche Darstellung persönlichkeitsrechtsverletzend. Oder ein Foto von Angela Merkel? Das Bild würde den Eindruck erwecken, sie habe einen schlechten Friseur, und wäre damit persönlichkeitsrechtsverletzend.
Mir scheint, wir kommen auf diese Weise der islamischen Welt ein bedeutendes Stück entgegen – durch ein vollständiges Bilderverbot. Ist das nun lustig?
Also ich finde es gar nicht abwegig, eine Fotokollage, auf der zwei Einzelbilder von Einzelpersonen durch technische Manipulation zu einem Gruppenbild zusammengefügt werden, als rechtlich problematisch einzustufen. Die Erkenntnis, dass bei fototechnischen Lügen das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten tangiert ist, ist doch so schwer nicht erlangen, dazu muss man doch kein Jurist sein.
Was anderes ist es, wenn man einen Politiker, also eine Person der Zeitgeschichte, in der Öffentlichkeit fotografiert und dieses Bild dann unverändert veröffentlicht.
Ich schlage einfach Mal vor, die Schauspieler Viggo Mortensen und Sean Bean zu fragen, ob ihre jeweiligen Einzelabbildungen zu einer Kollage zwecks näherer Erläuterung des Phänomens Slash zusammengefügt werden dürfen. Gegen Honorar sind sie vielleicht bereit dazu. Und wo es doch um die Wissenschaft geht …
Was hat das alles mit dem Islam zu tun???
Die Fotos sind keine Kollagen, sie sind nur in andere Zusammenhänge gestellt worden! Zwei Köpfe nah beieinander, so lassen sich auch Heteros gelegentlich fotografieren, ich hatte ja zwei mögliche Anlässe genannt. Es geht hier wirklich nur darum, dass bestimmte Betrachter dem Bild möglicher Weise eine „böse“ Bedeutung zuschreiben, die es im ursprünglichen Kontext nicht hat.
Und Islam: zwar ist auch den Christen gesagt worden, „Du sollst Dir kein Bildnis machen“, aber daran hält sich keiner mehr. Im Islam gilt traditionell ein Verbot von Personenabbildungen (nicht nur Gottes); so erklärt sich die rein ornamentale Kunst und die Bedeutung der Kalligrafie. (s. Michel Tourniers Roman „Der Goldtropfen“: dort reist ein Junge aus Nordafrika einem Franzosen nach, der ihn fotografiert und ihm damit die Seele gestohlen hat …)