„Schädlinge am Volksganzen jedoch, deren offenkundiger verbrecherischer Hang immer wieder strafbare Handlungen hervorrufen wird, werden unschädlich gemacht“
– so zitiert das Homo-Blatt „Him“ in seiner Ausgabe vom September 1979 eine Arbeit über die nationalsozialistische Strafrechtsreform 1935. Zu den „Schädlingen“ wurden auch die Homosexuellen gezählt. Autor der Zeilen: der gerade verstorbene Hans Filbinger. Der „Gegner“ des NS-Regimes betont:
„Das Strafrecht von 1871, das von liberalem Geist geschaffen wurde, stellte in den Mittelpunkt seiner Schutzbestimmungen das Individuum. Für das nationalsozialistische Strafrecht dagegen wird der Schutz der Volksgemeinschaft an erster Stelle stehen.“
Solche sachdienlichen Hinweise findet der fleißige Lektor in einer „Chronik der Schwulen“ (Arbeitstitel), deren erster Band über die siebziger Jahre im Herbst erscheinen soll. Als Autor Dietmar Kreutzer das Thema bei seinen Recherchen aufspießte, konnte natürlich nicht ahnen, wie aktuell das gerade ist. Nun gut – im Herbst ist die Aufregung über Herrn Oettinger bestimmt vergessen. Deshalb hier eine kleine „Vorabmeldung“!